Informationen gemäß § 5 Telemediengesetz *), § 55 Rundfunkstaatsvertrag **)
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*) Telemediengesetz vom 26. Februar 2007 (BGBl I S. 179).
**) Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (Rundfunkstaatsvertrag – RStV) vom 31. August 1991 in der Fassung von Artikel 1 des Zehnten Staatsvertrages zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge vom 19.12.2007 (vgl. GBl. 2008, S. 237).